Muss man eine Ferienwohnung zahlen, auch wenn die meiste Zeit die Heizung ausfällt?
Gibt es eine feste Reglung, ob und wie viel man für eine Ferienwohnung noch zahlen muss, wenn während des Aufenthalts die Heizung im Winter ausfällt? Ist das Verhandlungssache oder kann man sich auf Regeln berufen?
3 Antworten
Ausgehend von einer normalen Mietwohnung, rechtfertigt der Ausfall bis zu 100 % Minderung. Und selbst eine mangelhafte Leistungsfähigkeit rechtfertigt noch eine Minderung von 30 Prozent.
Aber egal, ob die Wohnung über einen Veranstalter oder Privat gemietet worden ist, Du hättest für Abhilfe vor Ort sorgen müssen, um die Beweisfähigkeit aufrecht zu halten.
Im Nachhinein dürfte das schwer sein, zu seinem Recht zu kommen. Aber abgesehen von der Abzugsfähigkeit: niemand sitzt gern in einer kalten Wohnung, oder?
Soweit so gut: Um hier einen glaubwürdigen/ erfolgversprechenden Anspruch anzumelden/ sind erforderlich ein Statement des örtl. Reiseleiters mit Unterschrift und/ oder von Mitbeeinflussten unterschriebene Protokolle. MfG
Was ich dir auf jeden Fall sagen kann, ist dass du das nachweisen musst. Meist gibt es ja dort einen Zuständigen Hausmeister, eine Verwaltung o.ä. Ich würde das sofort melden, denn sonst kannst du später ja nicht nachweisen dass das tatsächlich so war.Zudem kannst du auch verlangen in eine andere Wohnung zu kommen , falls die Heizung irreperabel ist. Schliesslich kann man das niemanden im WInter zumuten!!!