internet Reisebüro bucht falsches hotel, welche rechte hab ich??
Hiiillffeee.. Hab online ein hotel gebucht und jetzt sechs tage vor reiseantritt stellt sich raus, dass ein falsches hotel durch das online Reisebüro vermittelt wurde. In der Buchungsbestätigung der Internetseite steht als name des hotel klar der komplette hotelname mitsammt dem ort bzw der insel. Doch bereits hier steht als hotelort was falsches, am anderen Ende des landes, Was ich bis gestern nicht bemerkte oder in frage stellte, weil der hotelname hier absolut eeindeutig ist. In der Buchungsbestätigung des reiseveranstalters bzw der rechnung steht der hotelname abgekürzt, was wie ich jetzt weiß auch auf zwei weitere hotels der selben kette zutreffen könnte. Weitere angaben zum ort wurden hier nicht gemacht. Gestern kamen die voucher und beim näheren hinsehen kam mir bei der hoteladresse was spanisch vor. Rücksprache mit dem veranstalter ergab klar ein anderes weitaus billigeres hotel der selben kette und ganz woanders. Das online Reisebüro prüft und prüft und prüft.. Um noch Plätze auf eigene Faust in unserem wunschhotel zu bekommen ist mittlerweile ein halbes Vermögen zu bezahlen.
Jetzt meine fragen: Kann ich problemlos von der reise zurück treten, wenn sie mir das von 'mir' ausgesuchte hotel nicht mehr anbieten können? Würde ich dann mein geld bald wieder sehen..? Welche Ansprüche könnte ich auf Rückerstattung stellen, falls wir in das alternative hotel fliegen würden Und Wann und wie müsste ich jegliche Ansprüche vorlegen?
Für antworten möchte ich mich schon im Vorfeld bedanken. Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen, hab mich schon dumm und dämlich gesucht nach ähnlichen Fällen.
4 Antworten
Also ja pauschalreise, im september gebucht und in der Buchungsbestätigung auch den richtigen und eindeutigen hotelnamen vorgefunden. Der angegebene hotelort war nur ein aunbekannter aber dabei denkt man sich ja nix, man kennt sich ja nicht aus. Hab die Buchungsbestätigung noch und könnte damit nachweisen, dass ich ja ein anderes hotel gebucht habe und somit wäre doch das Reisebüro in der pflicht, mir diese reise auch zur Verfügung zu stellen, schließlich ist es doch ein vertrag, oder?? Will mich ja nun auch mit denen rumstreiten und such ne Lösung auf kulanz, würde nur gern wissen, wie meine rechte da aussehen und was ich so in etwa von dieser firma fordern kann.
Stimmt schon, hab ich nicht genug hingesehen , hab wohl auch etwas mitschuld, aber was kann ich jetzt machen..??
und in der Buchungsbestätigung auch den richtigen und eindeutigen hotelnamen vorgefunden. Der angegebene hotelort war nur ein aunbekannter (...).
Irgendwas geht da durcheinander. Einerseits schreibst Du von der Buchungsbestätigung, auf der der richtige Hotelname (den es anscheinend mehrfach gibt; nichts ungewöhnliches) im falschen Ort steht. Und dann könntest Du mit der Buchungsbestätigung nachweisen ein anderes Hotel gebucht zu haben. Wie das ?
aber dabei denkt man sich ja nix, man kennt sich ja nicht aus.
So ein sonniges Gemüt hätte ich auch gelegentlich gerne .... Hunderte, wenn nicht Tausende von Euro ausgeben und nicht hingucken, für was genau. Hast Du denn noch etwas erreichen können ? Wäre ja mal interessant.
Ja pauschalreise.. die frage ist nach a) In der Bestätigung steht der komplette hotelnahme eindeutig. Im hotelnahmen taucht auch eindeutig die lage des hotels auf in form der kleinen insel namens cayo levantado auf der es nur ein hotel gibt.
Falls dir hier keiner weiterhelfen kann, dann wende dich doch mal an die Verbrauerberatung.
Jetzt weiss ich wieder warum ich nicht online Buchen mag und meist ein Reisebüro bevorzuge. Ich bekomme fast immer das gleiche Angebot auch im Reisebüro gebucht.
Wann war denn die Buchung und von wann ist die Buchungsbestätigung für ein, wenn ich das richtig lese, falsches Hotel ? Eine Mitwirkungspflicht hast Du schon, also die Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler "unverzüglich" (oder irgendein anderer Schwammi-Begriff) anzuzeigen. Egal, wie formuliert, liegen da mehr als 10/14 Tage dazwischen, wird die Luft dünne. Es könnte Die ein Einverständnis unterstellt werden.
Nächster Punkt ist der Nachweis dessen, was Du gebucht hast/haben willst. Kannst Du nachweisen, ein anderes Hotel bestellt zu haben ?
Kannst Du (a) den Nachweis erbringen und (b) es ist noch nicht allzulange her, sollte es unproblematisch sein von der Reise (war es eine Reisebuchung ? Oben schreibst Du nur was von Hotel) zurückzutreten oder eine Differenz für das schlechtere Hotel zu bekommen, Höhe googel mal nach Kemptener Tabelle, da sind solche Fälle diskutiert. Kannst Du (a) und (b) nicht erbringen, hast Du schlechte Karten.
Aber eine genaue Aussage ist nur mit Prüfung aller Unterlagen möglich, die hier niemand leisten kann und auch eine unerlaubte Rechtsberatung darstellte (die ich auch nicht gab).
Der angegebene hotelort war nur ein aunbekannter aber dabei denkt man sich ja nix, man kennt sich ja nicht aus
Sorry, ich möchte nicht besserwisserisch daher kommen - aber: Wenn man irgendwo ein Hotel für den Urlaub bucht, sollte man sich im Voraus informieren und den Ortsnamen kennen! Hast Du keine Reiseführer (als Bücher oder im Internet) durchforstet, um Dich auf Dein Ziel einzustimmen?
Oder bist Du noch sehr jung und unerfahren .....?