Firmenfahrzeug-Einreisebestimmung Tchechien
Da ich mit meinen Firmenwagen (PKW) nach Tchechien einreisen möchte wollte ich gerne wissen ob ich hier ohne weiteres einreisen darf oder wegen des Firmenautos weitere Papiere benötige oder dies gänzlich verboten ist
3 Antworten
Zunächst: Tschechien ist Schengen-Land, d.h. Kontrollen an der grenze werden auch immer seltener. Den Tschechen ist das wurscht, wer in der Zulassung steht; von offizieller Seite hast Du kein Verbot zu befürchten. Du brauchst nur die üblichen Papiere, also Zulassung; Grüne Versicherungskarte ist empfohlen, aber innerhalb der EU keine Pflicht. Ferner den schönen ovalen D-Aufkleber, wenn das Fahrzeug kein EU-Kennzeichen mit Länderkürzel hat. Das wars, achja, achte ferner auf die Pflicht zum Mitführen von Warnwesten, die nur für gewerblich genutzte KFZ gilt.
Wie die privatrechtliche Vereinbarung der Überlassung des Fahrzeugs an Dich aussieht, wirst Du selbst wissen; dazu kann Dir hier niemand etwas sagen.
Ob es verboten ist, haengt letztendlich von den Ueberlassungsbestimmungen Deiner Firma oder des Leasing-Unternehmens ab! Lies da besser nochmal nach oder frage dort an!
Von dort musst Du Dir sowieso die gruene internationale Versicherungskarte ausstellen lassen, in der als Halter des Fahrzeugs Deine Firma/Leasingunternehmen steht und als Fahrer Du.
Da hat sich wohl seit Deinen Zeiten einiges veraendert! Fuer jedes Firmenfahrzeuggibt es einen Ueberlassungsvertrag, in dem alles geregelt ist, was die Nutzung dieses Fahrzeugs betrifft: Wer darf damit ausser dem eingetragenen Fahrer noch fahren, welche Laender sind von der Nutzung ausgeschlossen, was ist im Umfang des Fahrzeugs als Sonderausstattung enthalten, wie werden Schaeden (auch durch nachtraeglich eingebaute Sonderausstattungen) geregelt, wie werden Privatfahrten abgerechnet oder auch nicht, wie weit dehnt sich der Gueltigkeitsbereich der Tank- und Service Card aus etc. etc. etc.!
Ach Gott! Ich bin mit meinem Dienstwagen jahrzehntelang nach Tschechien und zurück ohne Beanstandungen gefahren. Einmal wurde ich bei der Einreise von D > CZ doch vom CZ-Zoll erwischt. Ich hatte für unsere Geschäftspartner in CZ Geschenke dabei (z.B. Löwenbräu, Bärwurz, Rechner usw.). Der Zöllner fragte mich kommen Sie hier wieder zurück? Ich winke Sie in der Warteschlange vor, wenn Sie mir einen Kasten Löwenbräu mitbringen. So war es und so ist es heute noch. MfG
Überlassungsbestimmung? Was ist denn das? Vollmacht des AG reicht doch aus. MfG