Zumutbarkeit von Flugverschiebung bei Pauschalreisen
Hallo,
bei meiner Pauschalreise hat sich kurzfristig eine Flugverschiebung am Rückreisetag ergeben und zwar von 18 Uhr auf 6 Uhr morgens. Ich weiß, dass die Reiseveranstalter das dürfen und die gebuchten Flugzeiten geändert werden können. Ich weiß aber auch, dass es Zumutbarkeitsgrenzen gibt. Im vorliegenden Fall bedeutet dass, dass wir um 3:30 Uhr morgens aus dem Hotel raus müssen, damit wir den Flug um 6 Uhr erwischen. Das wäre schon für zwei Erwachsene blöd. Wir reisen aber mit zwei Kleinkindern - was uns erwartet, ist die blanke Tortour. Kann man da irgendwas machen? Der Reiseveranstalter stellt sich stur.
Danke und Grüße
Matthias
1 Antwort
Du kannst da leider nichts machen.... höchstens im nachhinein versuchen was zu klären. Es ist ja immer angegeben das die Flugzeiten sich auch ändern können.
Ich weiss das meine Schwiegereltern damals mit meinem Sohn am Flughafen waren um 10Uhr morgens sollte der Flug gehen, dann gabs probleme etc. Sie saßen aber schon in der Abflughalle und abends um 23 Uhr ging der Flug dann endlich los. Sie saßen also "14" Stunden in der Abflughalle fest.... da gabs aber was vom Flugpreis zurück im nachhinein.
Du musst den Abflug erstmal so hinnehmen aber man kann ja im nachhinein einfach mal den Reiseveranstalter anschreiben ob was bei raus kommt steht auf einem anderen blatt...
ansonsten einen schönen urlaub....