Meiner Ansicht zu Folge habt ihr Anspruch auf Minderung, wenn ihr den Mängeln schriftlich widersprochen habt. Wie hoch diese Ausfällt müsst ihr selber beurteilen. Flugzeitenänderungen 4h+ sind Reisemangel (erst seit ~2018). Bei einer kurzfristigen Änderung ( <14 Tage vor Abflug) seitens der Fluggesellschaft könntet ihr sogar Entschädigung nach EU-Fluggastrecht erhalten, was deutlich mehr ist als Entschädigungen bei Pauschalreisen.(müsst ihr individuell prüfen, geht aber leicht)
Höhe der Entschädigung für die Pauschalreise könnt ihr hier abschätzen: ( Aktuellere Urteile haben mehr Aussagekraft)
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/reisepreisminderungstabelle.pdf?la=de-de
Was das Hotel anbelangt muss es einer ähnlichen (oder besseren) Qualität entsprechen ( dazu zählt auch Entfernung zu Strand) falls es unangemessen ist, könnt ihr auch dafür Preisminderung verlangen.
Übersichtlich und informativ finde ich folgende Artikel/Beiträge:
https://www.kanzlei-irion.de/rechtsgebiete/reiserecht/reisepreisminderung
https://www.flugrechte.eu/2711/umbuchung-reiseveranstalter-ausgleichszahlung-entschädigung
Sollte der Veranstalter bzw. Reisebüro nicht kooperieren/zahlen hilft nur ein Anwalt. Euer Recht müsst ihr euch ggf. erkämpfen. Ob sich das Risiko und die Zeit lohnt müsst ihr auch selber entscheiden.