18. Geburtstag auf Mallorca?
Moin. Ich werde in 10 Tagen 18 und will meinen Geburtstag mit 3 Kollegen auf dem Ballermann feiern. Flüge und Unterkunft sind auch schon gebucht aber nun stellt sich mehr und mehr raus, dass es ein Problem ist, dass zwei meiner kumpels erst 17 sind wegen Eintritt in Clubs und Bars etc. Ich habe gegoogelt ob der Eintritt jetzt ein Problem ist aber ich finde nur mindestens 5 Jahre alte Beiträge. Weiß da vielleicht jemand was drüber? Wir wären ja zwei über 18 und würden eine reisevollmacht der Eltern für die Minderjährigen. Können wir damit erlauben dass sie in Clubs dürfen?
Danke schonmal ;)
2 Antworten
Nein, die müssen dann leider draußen bleiben. Aber Mallorca kämpft ja eh seit einiger Zeit gegen den "Ballermann"-Ruf. Auch an vielen Stränden ist Alkohol (öffentlich) inzwischen verboten. Der Goldstrand hat versucht sich zum neuen Ballermann zu entwickeln, aber leider haben die nicht ausreichend "geputzt". Viel Spaß im Urlaub!
Nein - wenn der Eintritt unter 18 verboten ist, dürften Minderjährige selbst in Begleitung der Eltern nicht hinein (das ist das Gleiche wie in den Pubs in England), eine Vollmacht wäre demnach genau so nutzlos!
Das wäre mir in GB komplett neu! 16jährige dürfen in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten nur in einen Pub (wo es was zu essen gibt), um eine Mahlzeit zu verzehren, aber danach wird man schon ziemlich schnell mitsamt dem 'Kind' hinauskomplimentiert... Selbst erlebt, also halte ich das für ein immer noch gültiges Gesetz.Vielleicht gibt es hin und wieder Pubs, die es mit dem Alter nicht so genau nehmen - das kann aber schnell mal für beide Seiten ins Auge gehen. Das ist wie bei uns in den Supermärkten bzgl. Abgabe von Zigaretten oder Alkohol an Minderjährige "1000x probiert, 1000x ist nichts passiert..."
Ich hab da kein Gesetz, ich kann nur nach dem gehen, was ich selbst mehrfach erlebt habe und was mir die Pub-Besitzer dazu gesagt haben!
Das hier habe ich im Netz gefunden, da stehen zumindest Gesetze mit dabei
In Pubs und Restaurants: Keine Abgabe bzw. Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren (L.t: Amendment of Part XII of the Licensing Act 1964; 169C; 169E )Ausnahme: Eine Person die mindestens 16 Jahre oder älter ist, konsumiert ein Bier, Porter oder Cider mit einer Mahlzeit in einer Lizensierten Abgabestelle (Spezialisierung nicht nur auf Alkoholausschank i.d.R: Restaurant etc.) wenn (mit Ausnahme von Schottland) eine Person über 18 Jahren die Bestellung aufgibt. (L.t.: Amendment of Part XII of the Licensing Act 1964; 169D Exception to the section 169A-C offences.)
Also das mit den Pubs stimmt so nicht, da dürfen auch unter 18 Jährige rein, ohne Begleitung.