Es gibt keinen "Anspruch" auf Urlaub, wenn man Arbeitslosengeld II bezieht. Man kann eine Ortsabwesenheit von bis zu 21 Tagen beantragen, auch länger, aber ab dem 22. Tag gibt es dann eben kein Geld mehr.
Der Zeitraum muß konkret feststehen, der Arbeitsvermittler entscheidet dann, ob er dem Antrag zustimmt. Ablehnungsgrund könnte sein, daß die Freundin während der geplanten Ortsabwesenheit in eine konkrete Arbeitsstelle vermittelt werden könnte, deren Zustandekommen dann daran scheitert, daß sie verreist ist. Oder daß sie gerade an einer Weiterbildung teilnimmt oder demnächst teilnehmen soll, die das JobCenter bezahlt hat.
Normalerweise, wenn keine konkreten Hinderungsgründe bestehen, wird so einem Antrag zugestimmt. Wichtig ist, daß man sich dann auch wirklich am ersten Tag nach Ende der Ortsabwesenheit im JobCenter zurückmeldet, sonst werden die Leistungen für jeden Tag, um den man die Ortsabwesenheit überzieht, zurückgefordert.
Man sollte das schon wenigstens 14 Tage vorher beantragen.
Wo man dann hinfährt und was man während der Ortsabwesenheit macht, Urlaub oder die Wohnung renovieren, interessiert das JobCenter nicht, ausgenommen natürlich von einer Schwarzarbeit. ;-)