Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage 😊.
In einem anderen Forumsbeitrag habe ich schon erzählt das ich dieses Jahr gerne wandern gehen möchte. Meine beste Freundin bezieht aktuell Hartz 4 und hat im letzten Jahr sehr viel privat und beruflich durchmachen müssen. Ich würde sie jetzt gerne mit einem Wanderurlaub überraschen, weiß aber nicht wie da die Regeln bei Hartz 4 sind. Ich habe auf gelesen das sie bis zu 21 Tage Urlaubsanspruch hat (wir würden sowieso nur 1-2 Wochen unterwegs sein) und 7-14 Tage vorher beim Jobcenter bescheid geben muss.
Dort steht aber auch, dass sie nur einen Anspruch hat, wenn ein wichtiger Grund vorliegt... heißt das jetzt, dass die Überraschung ins Wasser fällt? Ich will ihr nichts schenken was wir nicht machen können. Kennt sich jemand aus?
Freue mich über jede Hilfe!