Urlaub mit Hartz 4?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage 😊.
In einem anderen Forumsbeitrag habe ich schon erzählt das ich dieses Jahr gerne wandern gehen möchte. Meine beste Freundin bezieht aktuell Hartz 4 und hat im letzten Jahr sehr viel privat und beruflich durchmachen müssen. Ich würde sie jetzt gerne mit einem Wanderurlaub überraschen, weiß aber nicht wie da die Regeln bei Hartz 4 sind. Ich habe auf gelesen das sie bis zu 21 Tage Urlaubsanspruch hat (wir würden sowieso nur 1-2 Wochen unterwegs sein) und 7-14 Tage vorher beim Jobcenter bescheid geben muss.
Dort steht aber auch, dass sie nur einen Anspruch hat, wenn ein wichtiger Grund vorliegt... heißt das jetzt, dass die Überraschung ins Wasser fällt? Ich will ihr nichts schenken was wir nicht machen können. Kennt sich jemand aus?
Freue mich über jede Hilfe!
6 Antworten
Es ist halt so, dass du als HartzIV Empfänger außer bei Krankheit oder schicksalsschlägen, immer available sein musst. Es kann sein, dass das Jobcenter in den 2 Wochen nichts will. Aber wenn doch und sie ist nicht da oder das Jobcenter kriegt das trotzdem irgendwie raus, dann könnte es böse ausgehen. hatte da so einen Fall im Freundeskreis...
Man kann ja auch sich schöne Tage Zuhause machen und die Gegend wo man wohnt erkunden...Dann ist man "frei" für den Jobcenter man sieht aber trotzdem was anderes...man muss ja nicht immer weg fahren :)
Da wäre ich ganz vorsichtig. Wenn nämlich irgendwas passiert oder das Jobcenter anruft oder sogar jemanden vorbei schickt, wäre das ganz blöd. Ruf doch mal beim Jobcenter an und erkundige dich einfach wie sich das verhält.
Bevor du irgendwelche Gerüchten in Foren aufsitzt - ruf doch mal bei der Bundesagentur für Arbeit an. da bekommst du sicher genaue Auskunft.
Es gibt keinen "Anspruch" auf Urlaub, wenn man Arbeitslosengeld II bezieht. Man kann eine Ortsabwesenheit von bis zu 21 Tagen beantragen, auch länger, aber ab dem 22. Tag gibt es dann eben kein Geld mehr.
Der Zeitraum muß konkret feststehen, der Arbeitsvermittler entscheidet dann, ob er dem Antrag zustimmt. Ablehnungsgrund könnte sein, daß die Freundin während der geplanten Ortsabwesenheit in eine konkrete Arbeitsstelle vermittelt werden könnte, deren Zustandekommen dann daran scheitert, daß sie verreist ist. Oder daß sie gerade an einer Weiterbildung teilnimmt oder demnächst teilnehmen soll, die das JobCenter bezahlt hat.
Normalerweise, wenn keine konkreten Hinderungsgründe bestehen, wird so einem Antrag zugestimmt. Wichtig ist, daß man sich dann auch wirklich am ersten Tag nach Ende der Ortsabwesenheit im JobCenter zurückmeldet, sonst werden die Leistungen für jeden Tag, um den man die Ortsabwesenheit überzieht, zurückgefordert.
Man sollte das schon wenigstens 14 Tage vorher beantragen.
Wo man dann hinfährt und was man während der Ortsabwesenheit macht, Urlaub oder die Wohnung renovieren, interessiert das JobCenter nicht, ausgenommen natürlich von einer Schwarzarbeit. ;-)