Das ist eine recht spannende Frage:

Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen besteht eindeutig kein Anspruch und zwar deswegen nicht, weil es sich ja nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine erstmalige Prüfung handelt.

Allerdings ist die Ausgangssituation durchaus vergleichbar. Der Termin der Abiturprüfung stand bei Abschluss des Versicherungsvertrags fest und wurde durch Ereignisse verschoben die niemand absehen konnte.

Da es in der deutschen Nachkriegsgeschichte noch keinen vergleichbaren Fall gegeben hat, wird Dir niemand eine bestandsfeste Antwort auf Deine Frage geben können.

Meine Einschätzung ist, dass der Versicherer nicht zahlt. Wie dann im Falle einer klageweisen Geltendmachung das Urteil lauten würde ist ebenfalls nicht absehbar.

BTW: Sieht der Versicherungsvertrag eigentlich auch Ausschlußklauseln für allgemeine Notlagen wie Kriegsereignisse oder Katastrophen vor? Solche Klauseln sind nicht selten und würden die nächste Hürde bilden.

...zur Antwort

Da gibt es natürlich etliche Unschärfen bei der Frage:

Was für Clubs denn? Wie ausgiebig soll das feiern sein?

Ich hatte von 2 Jahren Urlaub in Barcelona gemacht. Wie kamen zu zweit mit unter 150 Euro pro Tag aus. Clubbesuche standen allerdings nicht auf dem Programm.

Vielleicht noch ein Tipp: In Barcelona gibt es Märkte an mehreren Stellen in der Stadt. Die haben täglich geöffnet und man kann dort vergleichsweise preisgünstig essen. Wir waren des öfteren in dem Markt in der Nähe der Ramblas und begeistert über das Angebot dort.

...zur Antwort

Reserviert bedeutet doch nicht abgebucht. Ich habe schon des öfteren erlebt, daß Beträge auf meinen Kreditkartenkonten reserviert worden waren und dann nicht abgebucht wurden.

Und falls doch, könnte man das immer noch bei der Kreditkartengesellschaft reklamieren.

...zur Antwort

Das ist keine Reisefrage, sondern eine Rechtsfrage, genauer gesagt, eine Frage des Abgabenrechts.

Schau Dir die Satzung der Stadt Tegernsee für den Kurbeitrag an:

http://stadt.tegernsee.de/index.php?id=394

Ich interepretiere die Satzungsregelung so, daß Kurtaxe nur bei tatsächlichem Aufenthalt erhoben wird.

Wenn ein Vertrag storniert wird, hält sich der Gast aber nicht im Kurort auf. Da keine Kurtaxe zu entrichten ist, darf auch der Vermieter der Ferienwohnung keine berechnen.

...zur Antwort

Habe ich vor 2 Tagen gerade erst gemacht und die Dame an der Rezeption war begeistert: Ich hatte nämlich nach oben abgerundet, was Kartenzahler oft nicht machen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.