Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Sprachreise als Bildungsurlaub absetzbar ist?
Bei manchen Sprachschulen findet man die Info, dass die Reise als Bildungsurlaub akzeptiert wird und absetzbar ist. Welche Bedingungen müssen denn erfüllt sein, damit es als Bildungsurlaub durchgeht?
8 Antworten
Auch wenn der Beitrag sehr alt ist, wollte ich hier dennoch etwas für weitere Leser hinzufügen. Generell kann man jeden Kurs machen, der als Bildungsurlaub in Frage kommt und es muss auch nicht der Firma dienen. Wer nichts mit Japanisch auf der Arbeit zu tun hat, kann dennoch einen Japanischkurs machen. Die Genehmigung liegt lediglich beim Arbeitgeber und das ist in einigen oder vielen Fällen das Problem. Wenn der Arbeitgeber keinen Nutzen darin sieht, genehmigt er es nicht. Wer zufriedene Mitarbeiter haben möchte, tut es. Ich habe einen Kurs gebucht, der nichts mit meiner Arbeit zu tun hat und mein Arbeitgeber hat es genehmigt.
Das hier hab ich auf einem Sprachreisen-Blog gefunden. Da geht's konkret um das Absetzen von Sprachreisen von der Steuer: Bildungsreisen können beim Finanzamt deklariert und bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Die Kosten eines Sprachkurses sind immer dann absetzbar, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Sprachreise und Beruf besteht oder wenn die berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordert. ... weiter geht's auf www.meine-sprachreisen.de
Du mußt erstmal in einem Bundesland wohnen, in dem es überhaupt 'Bildungsurlaub' gibt - in Bayern, BaWü, Sachsen und Thüringen gibt es so etwas ähnliches z.B. nur für den öffentlichen Dienst, alle anderen ArbeitnehmerInnen dort haben gar keinen Anspruch darauf!
Die Vorschriften sind auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! Die Bildungseinrichtungen können z.B. von irgendwo in der Welt bis nur im eigenen Bundesland ansässig sein! Es könnten Sprachschulen sein wie auch nur politische Bildungseinrichtungen! Hier schicke ich Dir eine Übersicht, welche Bedingungen in welchen Bundesländern daran geknüpft sind http://www.fahrradbildungsurlaub.de/material/Bildungsurlaub.pdf
Viel Erfolg!
Ich hatte noch vergessen: Du mußt den Bildungsurlaub unter Vorlage von 'aussagekräftigen Unterlagen' bei Deinem Arbeitgeber beantragen - und in diesen Unterlagen, die Du Dir vorab von Sprachschulen schicken lassen mußt, steht normalerweise immer dabei, in welchen Bundesländern sie für Bildungsurlaub anerkannt sind!
Hallo MiSan,
ob eine Kurs als Bildungsurlaub anerkannt wird hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland du wohnst bzw. arbeitest. Die jeweilige Schule muss vom Bundesland anerkannt sein. Zudem muss der Kurs aus mindestens 30 Wochenstunden bestehen und über 1 oder 2 Wochen gehen (das muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden). Es gibt bestimmte Bundesländer wo es kein Porblem ist, zum Beispiel Hessen, Hamburg etc. In NRW hingegen gibt es nur Bidlungsschecks, das heißt, die Kunden kriegen die Hälfte der Kursgebühren bis 500 Euro bezahlt (nur für Beschäftigte von kleinen oder mittleren Unternehmen und nicht im Ausland, außer Benelux-Länder), wenn die Firma eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen hat. Baden-Württemberg und Thüringen erkennen gar keinen Bildungurlaub an. Solltest du noch weitere Fragen dazu haben, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular melden: https://www.linguland.com/contact1.php. Liebe Grüße, Lisa
Hallo,
es gibt mehrere Voraussetzungen dafür, eine Sprachreise als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Als erstes müssen Sprachreisen in dem Bundesland generell für Bildungsurlaub anerkannt werden. Das ist eigentlich in allen Bundesländern außer NRW der Fall. Aber auch für NRW gibt es einen Trick. Melde dich bei Linguland Sprachreisen (www.linguland.com) und dir wird weitergeholfen.
Desweiteren muß der Sprachkurs der Sprachschule von dem entsprechenden Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein. Dazu muß die Sprachschule in regelmäßigen Abständen bei dem Bundesland einen Antrag stellen, dass ein bestimmter Sprachkurs (30 Lektionen pro Woche, 2 Wochen Kursdauer) als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Außerdem solltest du die Sprache, die du lernen möchtest, in deinem Job benötigen, ansonsten wird dein Arbeitgeber den Kurs nicht genehmigen. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen, wenn du dem Finanzamt beweisen kannst, dass du den Sprachkurs für deine Arbieit benötigst.