Antwort
Auch wenn der Beitrag sehr alt ist, wollte ich hier dennoch etwas für weitere Leser hinzufügen. Generell kann man jeden Kurs machen, der als Bildungsurlaub in Frage kommt und es muss auch nicht der Firma dienen. Wer nichts mit Japanisch auf der Arbeit zu tun hat, kann dennoch einen Japanischkurs machen. Die Genehmigung liegt lediglich beim Arbeitgeber und das ist in einigen oder vielen Fällen das Problem. Wenn der Arbeitgeber keinen Nutzen darin sieht, genehmigt er es nicht. Wer zufriedene Mitarbeiter haben möchte, tut es. Ich habe einen Kurs gebucht, der nichts mit meiner Arbeit zu tun hat und mein Arbeitgeber hat es genehmigt.