Rückwirkende Mietminderung im Ausland?
Meine Tochter bereist gerade verschiedene Länder in Europa und ist nun schon eine längere Zeit in Belgien ca 4 monate. Dort hat sie die ersten 3 Monate in einer Wohnung gelebt wo die Heizung einfach nichts gebracht hat, der vermieter wusste bescheid das die Heizung nicht funktioniert.
Jetzt habe ich hier http://www.mietminderung.net/rueckwirkend/ , gelesen, dass man rückwirkend eine Mietminderung durchsetzen kann, ich weiß funktioniert nicht immer...
Sie war jetzt auch an mehreren Tagen in einem Hotel / Herberge weil es einfach viel zu kalt in der Wohnung war, kann sie die kosten hierfür irgendwie von ihrem Vermieter wiederbekommen oder wenigstens ein teil der Miete zurück bekommen?
2 Antworten
Hat sie den Vermieter schriftlich zur Behebung der Mängel aufgefordert? Weshalb hat sie nicht die Miete gekürzt? Ohne Rechtsstreit wird sie nachträglich sicherlich kein Geld sehen... Also müsste sie ohnehin zum belgischen Anwalt. Und der will auch Geld sehen. Insofern mein Tipp: Hakt das Thema unter der Rubrik "Lehrgeld" ab.
Hmmm, Belgien, da greift wohl eher belgisches Mietrecht (je nach geschlossenem Vertrag).
Abgesehen davon, wäre das wohl eher eine Frage für ein Rechtsforum bzw. einen Anwalt für Mietrecht, da das schon sehr spezifisch ist und mit "Reisen" an sich ja eher wenig zu tun hat.
Aber vielleicht findet sich ja ein kundiger Mensch des belgischen Mietrechts hier im Forum.
Viel Glück
An sich hast du recht, habe nur keine lust mich dafür in so vielen Foren anzumelden .. Habe die Hoffnung, dass hier vielleicht einer rumtreibt der sich evtl mit internationalem Recht auskennt.