Rückflug nicht antreten?
Hallo zusammen,
Ich habe zwei unterschiedliche Fragen zum Thema „Rückflug nicht antreten“.
- Was passiert, wenn beim Rückflug einer Buchung nur eine von drei Personen der Buchung den Rückflug antreten kann/ wird? Muss ich hierüber die Airline vorab informieren? Kann die Airline hier Gebühren verlangen?
- Kann ich einfach Hin- und Rückflug buchen und dann aber bewusst mit allen Personen nur den Hinflug antreten, weil es einfach günstiger ist es so zu buchen anstatt nur in eine Richtung? Oder kann die Airline hier nachkalkulieren und nachfordern?
Speziell frage ich für die die Airline Air France (direkt gebucht).
Vor ab vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Kitzelt
3 Antworten
Ich bin da anderer Meinung. Oder zumindest vorsichtig anderer Meinung. Die Airlines haben unterschiedliche Preismodelle. Diese wollen sie auch durchsetzen. Manche Fluggesellschaften (die liebe LH) meint dazu:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht ...
(das wäre also auch zu prüfen)
Wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren.
Air France hat in der Vergangenheit pauschale Zuschläge für diese Fälle erhaben. Es gibt zwar ein Gerichtsurteil, nachdem das nicht zulässig ist (LG Frankfurt am Main vom 3.03.2020 Az. 2 – 24 O 48/19 ), aber das ist zum einen noch nicht rechtskräftig, zum anderen wurde den Gesellschaften sehr wohl zugestanden, dass sie Gebühren erheben dürfen - nur nicht pauschal.
Das ist aber Unfug.
Dann solltest Du mal schnell den Gerichten in Deutschland und der EU sagen, dass sie sich mit Unfug beschäftigen. Das würde denen viel Arbeit sparen.
Na dann hau doch mal eine Quelle raus. Wie gesagt, tausende von Leute verpassen ihre Flüge täglich. Da werden nirgends Gebühren kassiert. Du schreibst absoluten Unfug, und man merkt, dass du keine Ahnung von der Praxis hast.
Da ist nirgends eine Quelle, dass ne Fluggesellschaft das bereits gemacht hat. Wie gesagt, das wäre ein riesen Skandal. Niemand musste für einen nicht angetretenen/verpassten Flug jeh irgendwelche Gebühren zahlen. Das ist reine Fantasie deinerseits.
Sorry, ich kann nichts dafür, wenn Du nicht in der Lage bist, ein Urteil zu lesen. Und nein, es ist kein
riesen Skandal
niemand musste für einen nicht angetretenen/verpassten Flug jeh irgendwelche Gebühren zahlen.
Das stimmt, dass das niemand musste,
ist reine Fantasie deinerseits.
danke für deinen Input! Aber mal ehrlich, wieviel soll da am Ende maximal drauf geschlagen werden bei einem Flug der insgesamt 1.000€ kostet. Die Einzelstrecke kostet in meinem Fall 300€ mehr, selbst wenn die Fluggesellschaft dann doch nachkalkuliert kommt man am Ende doch bestimmt trotzdem noch besser bei weg mit einer „Strafe“ und das eben ja nur wenn die Fluggesellschaft sich tatsächlich drum schert was anscheinend wirklich äußerst selten passiert wie ich jetzt mehrfach gelesen habe
Du hast natürlich Recht, dass selten was passiert. Aber nicht umsonst habe ich das Urteil über die AF zitiert. Die praktizieren das also durchaus. Im Grunde hast Du fünf Szenarien, die passieren können:
- Du zahlst nichts nach und bekommst sogar noch die Steuern und Gebühren raus.
- Du zahlst nichts nach.
- Du zahlst eine kleine Gebühr, die in den AGB verankert ist.
- Du zahlst den Unterschied drauf, den der One-Way kosten würde.
- Du zahlst eine überhöhte Pauschalgebühr, wie das AF wohl praktiziert, müsstest dagegen klagen und hast momentan noch nicht einmal ein rechtskräftiges Vergleichsurteil.
selbst wenn die Fluggesellschaft dann doch nachkalkuliert kommt man am Ende doch bestimmt trotzdem noch besser bei weg mit einer „Strafe“
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich hatte vor einiger Zeit einen Flug mit der LH, der Hin-und-Rück um die 1400 Euro gekostet hätte. Ich brauchte nur One-Way, dafür wollten sie über 10.000 (!) haben. Nach deren AGB wäre es also rechtens, dass ich, hätte ich nur eine Strecke genutzt, den Rest hätte nachzahlen müssen.
Ich schließe mich Nolies' Antwort an. Meiner Meinung nach kann man sogar die Flughafengebühren zurückverlangen.
Warum sollen sie was nachfordern - sie haben das Geld doch für den Flug!?
Das ist aber genau der Punkt, warum Airlines Flüge überbuchen - weil oft (warum auch immer) Passagiere nicht kommen. Wenn man grosses Pech hat, erwischt man dann mal einen überbuchten Flug und hat trotzdem keinen Platz. Passiert aber selten.
Hab mal 500€ bekommen weil mein Flug uberbucht war und ich mich freiwillig gemeldet habe einen späteren Flug zu nehmen 😎
Das ist aber Unfug. Tausende von Leuten verpassen jeden Tag ihre Flüge, da werden keine Gebühren erhoben.