Reiseveranstalter verschiebt Reisedaten/ Flugdaten um einen Tag nach hinten, darf er das?
Hallo zusammen, ich habe vor ein paar Tagen von meinem Reiseveranstalter Bescheid bekommen, dass sich bezüglich unserer Flugtage etwas geändert hätte und bin beinahe aus den Socken geflogen. In dem Brief wird geschrieben:" Wir möchten Sie vor Beginn ihrer Reise über eine Flugänderung informieren, Grund dafür ist, dass die ausführende Airline aus organisatorischen Gründen eine Fluganpassung vorgenommen hat."
Geplant war der 24.09-01.10. jetzt ist es der 25.09.-02.10. dazu kommt noch, dass jetzt aus dem Brief klar wird, dass wir keinen Direktflug haben, sondern auch noch auf beiden Flügen mit Zwischenlandung und mehreren Stunden Aufenthalt haben. Klar, ist dieser eine Tag nicht viel, aber am jetzigen Rückflugtag bin ich auf einer Hochzeit wo ich Trauzeugin bin. Wir haben damals ganz bewusst den Urlaub so gelegt, dass wir pünktlich zurück sind. Meine Frage ist jetzt, kann ich den Urlaub ohne weitere Kosten aufgrund dieser Änderung stornieren? Im schreiben geht diesbezüglich nichts hervor, oder sonstiges. Ich soll dieses entschuldigen und sie hoffen, dass mir bzw uns keine Unannehmlichkeiten entstehen. Ich seh es irgendwie nicht ein, 20% des Reisepreises als Verlust in Kauf zu nehmen, wegen einer doofen Airline. Kann mir diesbezüglich jemand guten Rat geben?
3 Antworten
Unabhängig von Direkt-, Non-Stop und sonstwasflug, eine Änderung des Reisedatums, hier sogar Hin- und Rückflug, ist eine "wesentliche Änderung" an der Reise, die Dich zum kostenlosen Storno und Rückabwicklung des Vertrages berechtigr. Da bohre mal beim Veranstalter nach. Als Drohkulisse allemal einserzbar.
ABER: Eine Reise hättest Du dann nicht mehr und für andere Reisen sind Frühbucherrabatte auch hin. Also überlege, was Du willst und verhandele auf dieser Grundlage. Zwingen, zu anderen Daten zu fliegen, können sie Dich nicht.
Schau mal in den § 651 BGB Abs 5
Ich könnte mir gut vorstellen dass das auf dich zutrifft und du stornieren kannst
......oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
sorry, mir ist ein "a" verloren gegangen, korrekt ist der § 651a Abs. 5
Ohne nähere Infos zu den AGB Deines Veranstalters und zusätzlich zur Fluglinie ist eine vernünftige Antwort kaum möglich. Was war beispielsweise zum Direktflug vereinbart? Ist es eine Pauschalreise?
Dessen ungeachtet ist Dein Just-in-Time- Plan zur Hochzeit schon sehr optimistisch. Flüge können sich schon aus Gründen von Wetterlagen, Streiks etc. verändern. Mein "Rekord" waren vor zwei Jahren 4 Tage verspätete Heimkehr und erst kürzlich 30 Std. in Moskau wegen Schnee und Nebel mit zusätzlicher Übernachtung auf Kosten der Fluglinie.
Mein Rat: Schau' in die AGB, nicht ins BGB, gehe evtl. mit RS- Versicherung zum Anwalt und storniere ggf. das Ding. Und plane dann zwei Tage für eine Rückreise zur Hochzeit ein ;)
Zumal ein 'Direktflug' nicht automatisch auch ein Nonstop-Flug sei muss - eigentlch ist er das so gut wie nie, sonst würde das schon in der Reisebeschreibung als solcher aufgeführt sein!