Kann man trotz Führungsaufsicht auswandern?

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Wenn Du Auflagen hast, sind diese in Deinem Interesse ohne WENN und ABER zu erfüllen. Auch als Straftäter hättest Du natürlich innerhalb der EU Niederlassungsfreiheit. In anderen Staaten wird's wohl eher schwierig. Sollte der Neubeginn in einem anderen Staat ein realistische Option sein, kannst Du sie, und vor allem den Weg dorthin, incl. der Vorbereitung wie notwendige vertiefende Sprachkurse, auch mit Deinem Bewährungshelfer erörtern. "Davonlaufen" und "Wolkenkuckucksheim" wären in diesem Sinne keine realistische Option.