Flugzeitenänderung - Informationspflicht/Umbuchung
Für meinen Rückflug am letzten Sonntag wurde ich glücklicherweise durch die Hinterlegung meiner Mobiltelefonnummer auf meinem Miles-and-More-Profil durch die ausführende Fluggesellschaft kontaktiert. Die Buchungsstelle, eine Multi-Plattform für Flug- und Hotelbuchungen, hat mich dabei nicht kontaktiert. Meine Fragen dazu: Ist es tatsächlich immer noch so, dass man Rückflüge 24h vorher bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen muss? Als es dann um die Umbuchung ging, wollte sich der Leistungsträger (Fluggesellschaft), nicht darum kümmern. Ich müsse mich ans Buchungsportal wenden, und diese müssen dann die Fluggesellschaft kontaktieren. Nur, das Problem, an einem Samstagabend ist nicht mehr jede Buchungsstelle besetzt!!!! Das ist doch echt kleinlich, nicht?
1 Antwort
Bei Internet-Flugbuchungen direkt bei der Linien-Airline hinterlegt man seine Handy-Nr. und E-Mailadresse, dann wird man über die Flugänderung informiert. Dennoch sollte man 24°° vor dem geplanten Abflug die Airline kontaktieren.
Bei Pauschalreisen (Flug+Hotel) informiert in der Regel der örtliche Reiseleiter des Reiseveranstalter die Charter-Airline. Hängt die Rückflugliste (Bus-Transfertermin) mit meinen Daten am schwarzen Brett im Hotel aus, dann brauche ich die meine Airline nicht informieren und der der örtliche Reiseleiter informiert mich bei Flugzeitänderungen.
Bei Buchung über Multiplattformen (Flugvermittler?) funktioniert Zff. 1. meistens nicht.
Ich habe es aber schon so erlebt: BigXtra-Pauschalreise am Wochende. Flugverschiebung um 16°°. Übernachtung am Start-Airport wurde vom Veranstalter bezahlt. Bei der dann (verspäteten) Ankunft im Ziel-Hotel war das bestellte Zimmer anderweitig belegt. Was habe ich daraus gelernt? Sobald die Flugverschiebung bekannt ist informiere ich sofort das Ziel-Hotel über die verspätete Ankunft. MfG