Volljährig (18) aber check in in New Yorker Hotel erst mit 21
Volljährig (18) aber check in in New Yorker Hotel erst mit 21; muss das Reisebüro oder Veranstalter darauf hinweisen, oder wer steht dafür gerade ?? Stornomöglichkeit Ohne Gebühren ??
3 Antworten
Das solltest du in Verbindung mit deinem Reisebüro lösen können oder hast du online gebucht. Wende dich an den Reiseveranstalter, welcher deine Buchung angenommen hat, deine Daten, Geburtsdatum usw. Sind ja bekannt.
im Extremfall gehe zur Verbraucherberatung oder zu einem Rechtsbeistand für Reiserecht, das kannst du dem Reiseveranstalter dann auch schon mal ankündigen, dass du die Situation nicht einfach hinnehmen wirst.
Hallo,
Du solltest ein bissi mehr erzählen. .. Also du hast ein Hotelzimmer über ein Reisebüro gebucht und kannst die Reise nicht antreten, weil du nicht einchecken kannst? als erstes würde ich nochmal zu dem Reisebüro gehen und sachlich mit denen reden vielleicht zeigen die sich kulant. . das Problem an der sache ist, das ein Reisebüro auch nicht auf alles hinweisen muss, denn jeder weiß das man in den USA erst ab 21. Volljährig ist. aber anderseits hätte auch bei der Prüfung des hotels auf fallen müssen. . also als erstes das Gespräch suchen, bevor irgendwelche Anschuldigungen gemacht werden.
Ganz so simpel ist das nicht mit der Volljährigkeit in den USA, die in wesentlichen Teilen durch Bundesstaatenrecht geregelt ist. Volljährig ist man auch in den USA in erster Näherung mit 18, da gibt es Abweichungen (Alkoholkonsum, Führerschein etc., aber auch im Privatrecht wie bei Autovermietungen). Das weiss nicht jeder und muss auch nicht jeder wissen. Am Ehesten sollte das ein Reisebüro, das entsprechende Leistungen verkauft, wissen.
Die Frage ist, wo und mit wem ist der Reisevertrag zustande gekommen ist
Hast du nach deutschem Recht, also bei einem Veranstalter mit Sitz in Deutschland gebucht, ist es die vertragliche Nebenpflicht dich über die besonderen Bedingungen zu informieren. Du kannst dann eine kostenlose Stornierung verlangen und sollte dir ein nachweisbarer , materieller Schaden entstanden sein auch Schadensersatz verlangen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich.
Hast du im Ausland gebucht, evtl. auf der homepage des Hotels kannst du wohl kaum Ansprüche aus gleich vielen Gründen durchsetzen, da hast du einfach Pech gehabt. Allerdings sollte man wissen, dass unsere Vorstellungen von Volljährigkeit nicht mit dem federal law und erst recht nicht mit lokalen Gesetzen zusammen passen. Unter 24 Jahren kann es bei verschiedenen Verträgen nach US Recht Ausschlussbedingungen geben.