Abgelaufener türkischer Pass, muss man mit hohem Bußgeld rechnen?
Hallo, mein Freund ist im Besitz eines türkischen Passes. Dieser ist letztes Jahr knapp zwei Monate abgelaufen gewesen. Er hat ihn dann neu beantragt und beim Konsulat erst nach nem guten Monat einen Termin bekommen (daher auch die zwei Monate insgesamt ohne Pass). Aufenthaltserlaubnis hat er unbefristet, da er hier geboren ist. Jetzt kam ein polizeilicher Brief ins Haus geflattert, der ihn beschuldigt sich ohne Pass aufgehalten zu haben. Völlig verständlich, wird auch nicht abgestritten, ist eben leider dumm gelaufen. Er hat aber einen neuen gültigen Pass, hat auch den deutschen schon beantragt. Mit welchem Bußgeld/mit welcher Strafe ist jetzt zu rechnen? Bitte um wahrheitsgetreue, informierte Antworten. Danke:)!
1 Antwort
Dafür gibts keine Strafe. Die inzwischen üblichen Gebühren bei den Ämtern sind für jeden. Das ist keine Strafe. Ich verstehe nicht warum sich jemand nicht einfach einen Personalausweis (Gibts auch für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis) ausstellen lässt. Dann muss man nicht immer mit Pass rumlaufen. Ich war schonmal (ohne es zu bemerken) vier Jahre ohne einen gültigen Ausweis. Gar nichts ist passiert. Gebühr für die Ausstellung eines Neuen, wie für jeden.