Die meisten Veranstalter behalten sich Änderungen der Fluggesellschaften und/oder der Flugzeiten in den Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Da ich davon ausgehe, dass das bei dem von Dir gewählten Veranstalter auch so sein wird, ist die Änderung der Fluggesellschaft kein Rücktrittsgrund.

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Eine Fahrt mit der Brockenbahn kann ich Dir nur empfehlen. Eine schöne Einstimmung auf den anschließenden Aufenthalt auf dem Brocken. Aber auch die anderen Strecken der Harzquerbahn sind sehr schön und die Fahrkarten sind nicht so teuer wie bei der Brockenbahn.

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