Antwort
Diese Antwort vom Busfahrer ist schon eine Frechheit. Vertraglich vereinbarte Leistungen sind wie bezahlt, auch zu erbringen und der Kunde hinterher nicht auf das Preisleistungsverhältnis aus Sicht eines Busfahrers zu verweisen. Es ist trendtours als Reiseveranstalter, der vorher etwas verspricht, was er hinterher, trotz Vertrag, nicht erfüllt und nicht der Reisende, der nur meckert. Berechtigte Mängelanzeigen werden von trendtours einfach ignoriert und der Reisende als Kunde, ist der Willkür des Busfahrers ausgesetzt. Das ist die Realität. Reiserecht, Herr Busfahrer! Verträge sind einzuhalten und nichts Anderes.