Danke für die Antworten. Ich habe in der Tat nur einen Auszug aus der Stornotabelle angegeben. Auch hier sind natürlich Zwischenstufen vorhanden.
Ich bin mir dessen völlig bewusst, dass ich die AGBs anerkannt habe. Schliesslich habe ich diese Reise auch mit dem Willen gebucht, sie wirklich anzutreten.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Stornogebühren in den AGBs auch angemessen und damit rechtsgültig sind. Zumindest laut diesem Urteil http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Reiseruecktritt/rra2.htm darf der Reiseveranstalter keine beliebig hohen Summen verlangen. Ohne juristischen Hintergrund zu haben, würde ich denken, dass Klauseln in AGBs, die geltendem Recht widersprechen, ungültig sind.
Es ist in Ordnung, dass eine Stornogebühr erhoben wird, aber 90% von der angegebenen Miete finde ich ehrlich gesagt dreist und nicht gerechtfertigt. Zumal es in gut besuchten Urlaubsgebieten eine recht gute Chance gibt, die Wohnung doch noch zu vermieten. Ich habe keine Chance, dies herauszufinden.
So wie ich eure Antworten einschätze, habe ich aber wenig Chancen, die Gebühr zu mindern. Da ich ausserdem nicht rechtsschutzversichert bin, werde ich die Kosten bezahlen. Vielen Dank für eure Hilfe.