Falschaussage im Reisebüro
Hallo, habe bei einer Reiseausschreibung für eine Kreuzfahrt angegeben, dass ein Personalausweis reicht. Bei der Kreuzfahrt wurde aber ein Reisepass benötigt.
In den Reiseunterlagen des Veranstalters stand zwar fett, dass ein Reisepass benötigt wird, aber das hat der Kunde natürlich nicht gelesen. So konnte er nicht aufs Schiff und musste wieder heim. Wie ist hier der rechtliche Stand der Dinge? Müssen wird den kompletten Reisepreis zurückzahlen. War mein Fehler, aber in den Unterlagen des Veranstalters stand es richtig drin. Danke für kurze Info
Kreuzfahrt,
Reiserecht