Wann ist eine Nachprüfung unerwartet im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung?
Hallo, ich habe eine Sprachreise gebucht. Leider bin ich durch die Abschlussprüfung von meinem Studium gefallen. Der Nachprüftermin fällt in den Reisezeitraum. In der Reiserücktrittsversicherung ist eine nicht bestandene Prüfung mit abgesichert. Allerdings irretiert mich die Angabe "Voraussetzung ist, das der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt". Ich bin zwar unerwartet durch die Prüfung gefallen, allerdings gibt es immer ganz bestimmte Zeiträume für die Nachprüfungen, die auch vorher einsehbar sind. Ist das dann immernoch unerwartet? Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen.
Reiserücktrittsversicherung