Reisen nach Spanien mit Kosovarischer Pass?
Ich habe hier eine Frage an euch. Ich habe eine befristet deutsche Aufentshaltitel und einen Kosovo-Pass. Während mein Mann und meine Tochter einen EU-Pass haben. Ich kontaktierte die spanische Botschaft in Berlin und sie sagte mir, dass ich mit einer deutschen Aufenthalts reisen könnte. Aber jetzt sagte mir das Reisebüro, dass ich nicht reisen könne. Ich habe diese Informationen, die Sie unten lesen, im Internet gefunden. Was denken Sie?
Bitte lesen Sie den ganzen Text und helfen Sie mir.
SONDERFALL KOSOVARISCHER REISEPASS: der kosovarische Reisepass wird in Spanien nicht anerkannt. Deshalb kann nach Spanien NICHT mit einem kosovarischen Reisepass eingereist werden, auch dann nicht wenn Sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen. Auch ein Visum kann nicht ausgestellt werden.
Personen mit einem kosovarischen Reisepass können nur nach Spanien reisen wenn:
- Die Person noch einen anderen Reisepass besitzt
- Die Person ein direkter verwandter von einem EU Bürger ist der mitreist oder besucht wird (Art. 2, Abs. 5 der VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 in Zusammenhang mit dem Art. 2, Abs. 2 der RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004)
- Die Person ein Schüler ist und sich auf einer Klassenfahrt und in der Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union befindet.
3 Antworten
Während mein Mann und meine Tochter einen EU-Pass haben.
Heisst das, dass dein Mann und deine Tochter die Staatsangehoerigkeit eines EU Staates besitzen? Dann darfst du gemeinsam mit deiner Tocher oder deinem Mann nach Spanien einreisen. Befinden sich deine Tochter oder/und dein Mann bereits in Spanien, darfst du sie dort auch besuchen. Wie das dann jedoch organisatorisch geregelt ist (welche Nachweise du wo erbringen musst), weiss ich nicht. Da wird dir ein spanisches Konsulat aber sicher genauere Auskuenfte geben koennen.
Sollte ich dich aber falsch verstanden haben und deine Tochter/dein Mann besitzten keine Staatsangehoerigkeit eines EU Staates, kannst du nur dann nach Spanien einreisen, wenn du neben deinem kosovarischen Pass noch einen anderen hast. Moeglicherweise kannn dir die fuer dich zustaendige Auslaenderbehoerde einen Notreiseausweis ausstellen.
In Deiner Fragestellung gibt es mehrere Konfliktpunkte:
- Spanien erkennt keinen Kosovo Pass an.
- Dein Mann oder Tochter können keinen EU Pass haben, weil es so etwas nicht gibt. (Andere haben dies hier bereits erwähnt)
- Du sprichst von einem "befristeten" Aufenthaltstitel. In welcher Form "befristet"? Nur zeitlich? Falls noch mindestens sechs Monate, sollte dies nicht das Hauptproblem sein. Aber: Da gibt es diverse Varianten. zum Beispiel räumlich: Die am meisten befristete erlaubt Dir keine Entfernung vom ofiziellen Wohnort von über 80 km. Also nix mit Spanien.
- Die Antwort liegt in den Bedingungen Deines "befristeten" Aufenthaltstitels. Was für ein Dokument hast Du bekommen? DIE solltest Du dort finden, es gibt eine sehr detailierte Beschreibung, was Du mit diesem Titel tun darfst und was nicht.
Alles richtig. Aber es wird hier ja nicht erläutert, welche Art von "Aufenthaltstitel" hier vorliegt. Deshalb hängt alles von diesem ab. Eine Duldung ist auch eine Art Aufenthaltstitel. Und viele Aufenthaltstitel sind sowohl zeitlich als auch/oder räumlich eingeschränkt. Einige Freunde von mir haben sogar einen nicht befristeten Aufenthaltstitel, müssen sich aber eine Genehmigung holen, wenn sie sich weiter als 80 km vom offiziellen Wohnort bewegen wollen, und wenn es nur ein Tagestrip ans Meer ist. Es ist zwar recht unwahrscheinlich, daß sie "erwischt" werden, aber falls sie z.B. in einen Verkehrsunfall oder Personenkontrolle verwickelt werden, ist ihr Status in Gefahr.
Und dann spielt es sehr wohl eine Rolle, falls man nach Spanien will.
Also um es klar zu stellen - dein Mann und Tochter können keinen EU-Pass haben, den gibt es nicht, es kann nur ein deutscher / französischer oder was auch immer Pass sein, auch wenn auf dem Pass EU steht. Das sagt aber nur, dass es ein Land aus dem EU-Raum ist. Ansonsten wurde die Frage doch gerade erst gestellt.
Bei einem Aufenthaltstitel spielt die verbleibende Gueltigkeitsdauer fuer die Einreise in einen anderen Schengenstaat grundsaetzlich keine Rolle, er halt nur gueltig sein und der Aufenthalt muss vor Ablauf der Gueltigkeit beendet werden.
Bei Aufenthaltstiteln gibt es auch keine ortliche Beschraenkungen.
Du verwechselst das wahrscheinlich mit einer Aufenthaltsgetstattung und einer Duldung. Das sind aber keine Aufenthaltstitel.
Hat aber mit der hier vorliegenden Besonderheit "kosovarischer Pass" und "Spanien" im Grunde nichts zu tun.