Google mal nach "Blyde River Canyon" und entscheide selber!

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch einen zweiten Pass beantragen.

Der alte Pass wird auch nicht zwingend eingezogen, sondern nur ungültig gemacht.

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@ Caveman

Wer mit: Vermutlich ist dein Name ... beginnt sagt ganz einfach: Ich habe keine Ahnung! Damit sorgst du bei mir für Erheiterung!

Wer keine Ahnung hat, sollte sich ironische Kommentare verkneifen.

Ich habe sehr wohl schon bei Passkontrollen in Länder ausserhalb des EU Raums mein Ticket bei der Passkontrolle vorzeigen müssen! Das gleiche beim Rückflug aus dem Ausland.

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Grade bei Flügen ins Ausland würde ich sehr vorsichtig sein, besonders wenn es ein Rückflugticket ist.

Kontaktiere doch mal die Bundespolizei am Abflughafen, die sollten wissen, was zu tun ist. Die Telefonnummer findest du auf der Website des Flughafens.


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Frag doch direkt bei Air Berlin nach, ob die den Pass noch anerkennen!

http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-trotzdem-verreisen-article13432941.html

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Hast du dieses:

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnis_zum_Daueraufenthalt-EU_(Deutschland)

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Da wird dir wohl nichts anderes über bleiben, als sofort einen Reisepass zu beantragen und zwar im Eilverfahren, was dich insgesamt ca. 100,00 € kosten wird. Dann bekommst du den Pass nach drei Tagen. Sonst kann das bis zu 6 Wochen dauern.

Also schwing die Hufe oder vergiss deinen Urlaub!

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Könnte es sein, dass sie bei vorherigen Reisen ihre 90 Tage Einreiseerlaubnis überschritten hat? Sie darf zwar 180 Tage im Jahr, aber nicht im Stück und mit mindestens 90 Tagen Pause dazwischen. So ein "Vergehen" kann auch schon Jahre zurück liegen. Da gibt es Sperren bis zu 5 Jahren.

Den Grund sollte man euch aber mitteilen! Die Frau wird zurück reisen müssen.

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Wie viel Prozent des Reisepreises bei Mängeln zurückverlangen?

Hallo! Das könnte etwas länger werden, ich versuch's knapp zu halten:

Ich war vom 9.-13.7. (=donnerstagabends bis Sonntagnacht) mit einer Freundin auf Mallorca.

Bei der Ankunft im gebuchten Hotel wurde uns vom Hotelier mitgeteilt, dass wir aufgrund von Überbuchung in ein anderes Hotel fahren sollten. Nach ewigen Diskussionen (wir bekamen nicht ein mal nach langem Betteln eine schriftliche Bestätigung, dass wir von diesem Hotel geschickt wurden!) gaben wir uns geschlagen und fuhren ins 1.5 km entfernte andere Hotel.Kurz gesagt wusste man dort Bescheid; das Hotel war mit vielen anderen Reisenden mit dem selben Hotel gefüllt. Wir meldeten uns noch im anderen Hotel bei der Reiseleitung. Da wir ein Hotel mit einer Entfernung von 450m zum Strand gebucht hatten und wir nun auf einem Berg mit** 30 Minuten Fußweg (!)** zur Promenade festsaßen, wurde uns von dieser telefonisch zugesprochen, dass wir 4 Taxifahrten pro Tag erstattet bekommen würden.

Am nächsten Tag rief ich erneut an und bat um eine schriftliche Bestätigung der Taxifahrten per E-Mail. Diese wurde mir zugesagt, kam bis heute aber nicht an.

Nun schreibe ich also gerade an den Reiseveranstalter, um Ansprüche auf Ersatz geltend zu machen, bin mir aber über die Höhe der Rückerstattung (die man ja explizit fordern soll) unsicher.Zusätzliche Mängel waren einerseits eine nicht vorhandene Halbpension (nur spärliches Frühstück, wurde der Reiseleitung angezeigt, Antwort: "Kann nicht sein"), ein nicht erscheinender Transferbus für die Rückreise (nach über 1 Stunde Wartezeit Umstieg auf ein Taxi für 20€), durchgängig fließendes Toilettenwasser und sehr krähfreudige Hähne in nächster Nachbarschaft (reicht das für etwa 5% Rückerstattung wg. Lärmbelästigung aus oder werde ich langsam zu pingelig?) sowie natürlich die Distanz zum Strand und zu Ballermann 6.

Ich habe die Rechnungen von 3 Abendessen und 7 Taxifahrten (inklusive "Rücktransfer") aufgehoben, diese verlange ich natürlich ersetzt. Wir haben die Fahrten auf einem Minimum gehalten und sind oft gelaufen, da ich keine E-Mail mit Bestätigung der Rückzahlung erhalten habe und wir nicht noch mehr Geld aus dem Fenster schmeißen wollten...

Ich dachte also an einen Ersatz dieser Rechnungen (rund 120€) und eine zusätzliche Minderung von etwa 30%? 40? Was meint ihr?Begründet natürlich mit Verweis auf die Frankfurter Tabelle, in der für Abweichung vom gebuchten Hotel 10-25 (je nach Entfernung), abweichende Strandentfernung 5-15, Lärmbelästigungen bis zu 50% (ich würde bei etwa 5 ansetzen) angegeben sind; der Transfer relativiert sich mit der Zahlung des Taxis und die fehlende Halbpension pi mal Daumen mit den 3 von 4 Abendessen, der Rest ist für verschwendete Urlaubsfreude und schlechten Service durch Verunsicherung (wo ist meine E-Mail? :() zu rechtfertigen, aber schwierig zu beziffern.

Soll ich die Forderung lieber etwas höher ansetzen und nach Flohmarktprinzipien verhandeln? Wenn jemand Erfahrungen hat wäre das natürlich super, ansonsten bitte Meinungen :)

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Verlangen kannst du viel, nur ohne schriftliche sofortige Mängelmeldung an die örtliche Reiseleitung zur Abstellung der Mängel wird das oft abgeschmettert.

Google: Frankfurter Tabelle

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Ich habe einige Radfahrer gesehen, die Hunde dieser Größe in einem Korb vorn am Lenker oder in einem Anhänger mit genommen haben.

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Da erhebt sich doch erst mal die Frage, wie reist du an? Auto, Bus, Flugzeug usw.

Danach richtet sich auch die Größe der Ausrüstung!

Zelt (möglichst aufbauleicht)

Luftmatratze oder Isomatte

Leichter Schlafsack und Bettlaken oder Luftmatratzenbezug (rutschmindernd)

Wassersack oder Kanister

Gaskocher und Kochgeschirr

Mückenspray

Handtücher, Badetücher

Nähzeug

Medikamente gegen Magen/Darm, Schmerztabletten, Juckreiz

Geschirr und Bestecke, Taschenmesser und Nagelschere

Verbandskasten 

Kleiner Lebensmittelvorrat

leichte Wechselwäsche

leichte Regenjacke

Baumdusche Solar

Das fällt mir so aus dem Stegreif ein.

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Welche Ausweispapiere sind zur Einreise nach Spanien erforderlich?

 
Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.

Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis.

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Wenn der Pass ungültig ist ist deine Aufenthaltserlaubnis schwebend unwirksam da sie nur zusammen mit dem Pass gilt.

http://www.gutefrage.net/frage/tuerkischer-pass-abgelaufen-aufenthalt-in-deutschland-unbefristet-alles-noch--legal

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Das kommt auf die Fluggesellschaft an!  Bei Linienmaschinen gibt es immer was, bei Charter ist es unterschiedlich!

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Das Reisebüro verlangt dafür rund 1400 € Aufpreis.

Das ist dein Denkfehler!

Nicht das Reisebüro verlangt diesen Preis, sondern der Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist lediglich der Vermittler! Die bekommen lediglich eine kleine Provision.

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Dem Zimmermädchen Geld geben? Nur, wenn das Zimmer wirklich sauber ist.

Der Rezeption Geld geben? Das sacken die ein!

Der Bedienung Geld geben? Nur wenn man mit ihr zufrieden ist.

Wenn, dann in Lira, weil die € nur schlecht wechseln können (die kleinen Leute)! €-Münzen überhaupt nicht. Besonders die "Niedrigen Chargen" werden sehr schlecht bezahlt und voll ausgenutzt, auch in den "Super"-Hotels.

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Ob der Platz weiter verkauft wird oder nicht:

Du hast zu diesen auch bei deiner Buchung nachlesbaren Bedingungen gebucht:

Promotion Ticket:

No cancellation/refund transactions are conducted; only the taxes collected are refunded.

Ergo: Keine Stornierung oder Rückerstattung werden; nur die bezahlten Steuern werden zurückerstattet.

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