Kann man bei einem Anschlussflug auch am "Umsteigeflughafen" einchecken?

3 Antworten

Das ist eine höchstinteressante Frage, jedoch vermute ich, dass die zuständige Airline dir hier konkreter weiterhelfen kann. Pauschal würde auch ich sagen, dass es Dir nicht gestattet wäre "mittendrin" in Berlin einzusteigen.

Es könnte sein dass dein Ticket seine Gültigkeit verliert wenn du den ersten Flug nicht antrittst. Mittlerweile wurde es zwar gerichtlich verboten - zumindest innerhalb der EU - aber darauf verlassen würde ich mich nicht, gerade bei so einem Langstreckenflug. Notfalls bei der Airline nachfragen.

Falls der Kurzstreckenflug allerdings als einzelner Flug gebucht wurde und nicht zusammen mit dem Langstreckenflug ist es natürlich kein Problem.


Roetli  29.06.2017, 02:00

Das gerichtliche Verbot betraf meines Erachtens nur den Fall, daß ein Rückflug angetreten werden darf, auch wenn der Hinflug nicht genutzt wurde. Das Urteil ist aber meiner Erinnerung nach auch noch anhängend, also nicht höchstrichterlich bestätigt.

In dem Fall hier würde ich davon ausgehen, daß der gesamte Flug beim Nicht-Einsteigen in Berlin als 'No Show' gewertet wird und der Weiterflug damit verfällt.Eine verbindliche Auskunft würde ich mir da nur von der Airline direkt (schriftlich) geben lassen.

In der Regel verfällt dein Ticket wenn du die erste Etappe deiner Reise nicht antrittst und erst in Berlin einsteigst (no show). Meist werden diese Infos beim Buchen der Tickets angezeigt. Wie die anderen auch bereits erwähnt haben, fragst du am besten direkt bei der Airline nach, dann bist du auf der sicheren Seite.