Darf man einen Skiurlaub als unter 18-jährige alleine buchen und machen?
Kann ich in der Schweiz mit ein paar Freundinnen ein paar Tage Skifahren gehen wenn wir alle unter 18 sind?
3 Antworten
Eine Buchung ist ein Vertrag zwischen Urlauber und Reiseveranstalter. Verträge können gültig nur von Handlungsfähigen abgeschlossen werden, also von über 18-Jährigen. Es ist also zumindest die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich oder der Vertrag muss von ihnen abgeschlossen werden.
Die Frage bezog sich auf die Schweiz. In der Schweiz stimmt das sehr wohl, was ich gesagt habe. Nicht Vertragsfähige - und das sind alle unter 18 Jahren - können keine Verträge abschliessen. Eine Hotelbuchung im Internet oder vor Ort ist ein Beherbergungsvertrag und bedarf der elterlichen Zustimmung, wenn ein gewisser Betrag überschritten wird. D.h. nicht, dass Jugendliche überhaupt keine Übernachtungen buchen können, Eine Reservation für 2 Nächte in einer Jugendherberge braucht keine elterliche Einwilligung, in einem 5-Stern-Hotel hingegen schon, ausser der Vertragspartner verzichte darauf.
Die Frage bezog sich auf die Schweiz. In der Schweiz stimmt das sehr wohl, was ich gesagt habe. Nicht Vertragsfähige - und das sind alle unter 18 Jahren - können keine Verträge abschliessen. Eine Hotelbuchung im Internet oder vor Ort ist ein Beherbergungsvertrag und bedarf der elterlichen Zustimmung, wenn ein gewisser Betrag überschritten wird. D.h. nicht, dass Jugendliche überhaupt keine Übernachtungen buchen können, Eine Reservation für 2 Nächte in einer Jugendherberge braucht keine elterliche Einwilligung, in einem 5-Stern-Hotel hingegen schon, ausser der Vertragspartner verzichte darauf.
Das ist doch genau was ich gesagt habe.
In der schweiz ist es genau so, dass jugendliche mit ihrem sackgeld oder lehrlingslohn rechtswirksam kaufen können was sie wollen. Bei anderen sachen die sie nicht von ihrem eigenen geld bezahlen sind die verträge auch sehrwohl rechtswirksam, wenn die eltern zugestimmt haben. Die zustimmung kann, aber muss nicht, schriftlich sein, sondern mündlich oder stillschweigende einverständnisse gelten genauso. Ein sonderfall sind abzahlungsgeschäfte (also kredite und mobilfunkverträge), bei dem das schweizer konsumkreditgesetz zwingend das einverständnis der eltern im vertrag voraussetzt. Aber das ist bei skiferien ja überhaupt nicht der fall.
D.h. zu suggerieren, dass alle hotel buchungen in der schweiz von jugendlichen unwirksam sind ist schlichtweg quatsch.
Als hotelier kann es natürlich sein, dass ich das risiko nicht nehmen möchte, dass der jugendliche gerade etwas ohne zustimmung seiner eltern mit geld kauft, was ihm dafür nicht gegeben wurde. Dann kann er natürlich das enterliche einverständnis überprüfen. Aber a-priori rechtsunwirksam sind solche verträge erstmal nicht.
Nein, das ist nicht das, was du gesagt hast. Es ist eine differenzierte Betrachtung angesagt, und die fehlt bei dir. Zudem fehlt es auch an Anstand, wenn man Beiträge anderer als Quatsch bezeichnet.
Hallo "Die Freche",
Amando696 hat schlicht Recht! Buchungen sind ein Dienstleistungsvertrag und Minderjährige können nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Ihren Teil dieses Vertrags nicht erfüllen (also nicht zahlen) oder Schaden anrichten.
Daher muss ein Elternteil die Reise buchen! Ihr könnt dann natürlich alleine anreisen, aber wenn Ihr das Hotelzimmer zerlegt, muss Papa dafür bezahlen. ;)
Gruß
Dirk
Ja kann man, kein Problem. Hab ich damals auch gemacht (also Skiferien im Hotel mit Freunden, wobei wir alle unter 18 waren). Falls du aber ganz sicher gehen möchtest, schreib einfach ein Mail ans Hotel.
Das stimmt so genaugenommen nicht. Wenn ich als 16 jähriger €400 taschengeld gespart habe kann ich in deutschland mir davon problemlos eine busfahrt ins skigebiet und eine jugendherberge dort kaufen. Oder wenn mir meine eltern das geld genau für die skiferien gegeben haben. Man ist ja von sieben jahren an in unterschiedlichen stufen mehr und mehr beschränkt geschäftsfähig und kann altersangemessen schon eigene geschäfte tätigen. Einen festgelegten höchstbetrag gibt es da im übrigen auch nicht.
Recht gut erklärt das der abschnitt "Auswirkungen der Bestimmungen" im Wikipedia eintrag zum sogenannten "Taschengeldparagraphen" http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf#Auswirkungen_der_Bestimmung
Bestimmte verträge sind allerdings "schwebend unwirksam" mit minderjährigen, bei denen die eltern innerhalb einer gegebenen frist den vertrag rückabwickeln können (nicht müssen). d.h. als verkäufer kann man sich gegen dieses risiko absichern, wenn man meint das sei nötig, indem man die elterliche einverständniserklärung fortert oder die eltern direkt den kaufvertrag schliessen lässt, aber in der praxis wird das wie schon erwähnt vom gesunden menschenverstand geleitet: Busfahrt ins skigebiet ist typisch und im finanziellen rahmen für das alter und OK, den neuen Golf im autohaus bestellen hingegen nicht).