Tausend dank für die Antworten!!!
Also die Straftat wurde 2001 begangen damals war er noch 17 und ist gerade mal 18 geworden. Er hatte eine Jugendstrafe bekommen die aber bzw "das Strafmakel ist als beseitigt erklärt worden aufgrund der positiven Verhaltensprognose" des Jugendlichen ( so der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses)- dies bedeutete damals für Ihn, dass er sich als Nichtvorbestraft bezeichnen konnte und somit durfte er auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - dieser hat er dann auch erhalten. Sein Abitur gemacht und einen 1,3 Uni Abschluss absolviert. Ist mittlerweile selbstständig und beschäftrigt 35 Mitarbeiter und dennoch hat er bange vor den US behörden. :).... die Straftat liegt mehr als 10 Jahre zurück und es war eine Jugendstrafe die als beseitigt erklärt wurde- was nicht häufig vorkommt, dass ein Richter per Beschluss ein Strafmakel als beseitigt erklärt. Sein Führungszteugnis ist absolut sauber und ich sage Ihm, dadurch dass das Strafmakel als beseitigt erklärt wurde kann man auch sagen, dass es nie einen Urteil gab. Er sagt aber, dass die Fragestellung der ESTA aber anders lautete und allgemein gefragt wird, ob überhaupt jemals es eine Verurteilung gab.... wir streiten schon seid 3 Tagen :)