Hallo,

bei meiner Pauschalreise hat sich kurzfristig eine Flugverschiebung am Rückreisetag ergeben und zwar von 18 Uhr auf 6 Uhr morgens. Ich weiß, dass die Reiseveranstalter das dürfen und die gebuchten Flugzeiten geändert werden können. Ich weiß aber auch, dass es Zumutbarkeitsgrenzen gibt. Im vorliegenden Fall bedeutet dass, dass wir um 3:30 Uhr morgens aus dem Hotel raus müssen, damit wir den Flug um 6 Uhr erwischen. Das wäre schon für zwei Erwachsene blöd. Wir reisen aber mit zwei Kleinkindern - was uns erwartet, ist die blanke Tortour. Kann man da irgendwas machen? Der Reiseveranstalter stellt sich stur.

Danke und Grüße

Matthias