Hallo bei uns ging gestern 25.12.13 eine email des Privat Vermieters aus Österreich ein, sie müssen uns die Ferienwohnung für den 28.12.13 wegen eines Wasserschaden absagen.... Natürlich ist es schwierig in der Hauptsaison eine vergleichbare bzw. uberhaupt eine Unterkunft zu finden. Der Vermieter meint nur das sei höhere Gewalt.... Da kann er nix machen.... Ist das so? Ist es egal wodurch der Wasserschaden entstand? Ein Wasserschaden der durch Fahrlässigkeit verursacht ist ist ja wohl keine höhere Gewalt oder? Wohl doch nur durch Wetterbedingungen verursachte Schäden.... Würden wir die Ferienwohnung so kurzfristg stornieren, waren 90% des Reisepreis fällig. Danke für schnelle Antworten da die Zeit drängt. Frohe Weihnachten Dagmar