Seit dem 14. Dezember 2003 haben Fernverkehrsfahrkarten unter bestimmten Voraussetzungen die „City-Ticket“-Funktion.
Diese gestattet es in derzeit 118 Städten, am Tag der Ankunft am Zielbahnhof das eigentliche Ziel innerhalb des Stadtgebiets mit allen dort verkehrenden Verbund-Verkehrsmitteln zu erreichen.
Bei einer Rückfahrkarte gilt das auch am Tag der Rückfahrt für die Fahrt zum Bahnhof, wenn auf der Fahrkarte das Datum der Rückfahrt aufgedruckt ist.
Man darf aber nur einmal direkt zum Ziel oder vom Startpunkt zum Bahnhof fahren. „Stadtgebiet“ schließt im Normalfall die Tarifzone(n) des jeweiligen Verkehrsverbundes ein, die die entsprechende Stadt abdecken. Diese Funktion gilt auch für einen weiteren Mitreisenden (ggfs. ohne BahnCard), sofern er vor Reiseantritt auf dem Fahrschein eingetragen wurde.
Die Voraussetzungen sind folgende:
(Einfache) Entfernung ist größer 100 Kilometer
Die Fahrkarte wurde mit BahnCard-Rabatt (BahnCard 25 oder 50) erworben
Mindestens eine Teilstrecke wurde mit ICE, IC oder EC zurückgelegt
Die City-Funktion wird durch den Zusatz „+City“ hinter dem Namen des Zielbahnhofes kenntlich gemacht. Also zum Beispiel „Köln +City“. Für Inhaber einer Mobility BahnCard 100 gilt die BahnCard als City-Ticket, die oben aufgeführten Voraussetzungen gelten nicht. Eine kostenfreie Kindermitnahme auf das City-Ticket der Mobility BahnCard 100 ist ausgeschlossen.
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Preissystem_der_Deutschen_Bahn
ich hoffe, dass es dir hilft!
LG