In den großen Münchner Biergärten gilt das immer noch, ja. Und zwar geht die Geschichte so: Die ersten Biergärten entstanden vor rund 200 Jahren. Denn als es noch keinen Strom gab, lagerten Brauer das Bier in Kellern, darüber bewährten sich schattige Kastanien. Um sich den beschwerlichen Transport des Gerstensaftes ins Wirtshaus zu sparen, schenkten Findige das Bier im Sommer einfach gleich vor oder auf den Kellern aus – und der Biergarten war geboren. Das passte den damaligen Wirten gar nicht, weil es ihnen das Geschäft verdarb, und so kam es zum salomonischen Urteil, dass im Biergarten nur Bier, aber kein Essen verkauft werden darf (mitgebracht jedoch schon). Und wie gesagt. Vor allem in großen Biergärten hat sich das bis heute gehalten, gerade in kleineren darf man seine Brotzeit aber nicht mitbringen, den der heutige Wirt möchte ja seine Speisen verkaufen.

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