Es gibt das sogenannte EAC Visum, welches gleichzeitig für die Länder Ruanda, Uganda und Kenia gilt. Auf den Internetseiten der Botschaften werde ich nicht wirklich schlau. Es heißt, dass das Visum bei der zuständigen Botschaft beantragt werden muss, in dessen Land die Ersteinreise erfolgt.
Ich will zwar nach Kenia und Uganda. Mein erstes Reiseland, in das ich zuerst offiziell einreise, wird Uganda sein. Aber ich werde zuerst in Kenia umsteigen müssen, um Kenia dann nach Uganda weiterzufliegen. Ich werde also als allererstes in Kenia ankommen. Aber nur zum Transit, offiziell einreisen tue ich zuerst in Uganda.
Kann mir einer sagen, ob ich nun in der Botschaft von Uganda oder Kenia das EAC Visum beantragen muss? Ich denke mal, dass Kenia nicht das Ersteinreiseland ist, obwohl ich dort zuerst ankomme, denn ich bleibe ja im Transitbereich. Sehe ich das richtig so?
Ich danke.