Hallo,
An einem Notausgang darf man erst ab 16 Jahren sitzen- das ist eine neue Bestimmung vom 01.11.2015. Davor war es ab 12 Jahren möglich. Desweitern dürfen weiterhin keinen Schwangern, geistig-oder körperlich Behindete sitzen. Auch sehr füllige Personen, die einen Extension-Belt benötigen, dürfen dort nicht sitzen! Dies ist keine Entscheidung die eine Airline trifft, sondern sind internationale Gesetze ( LBA-Bestimmungen). Auch die Aussage, dass im Notfall der Flugbegleiter die Notausgänge evakuiert ist falsch! Diese sind in erster Linie für "ihre Türen" zuständig! Für den Notausgang sind die dort sitzenden Passagiere zuständig ( die eine kurze Einweisung erhalten haben). Deshalb sind an jedem Notausgang Handhabungsbeschreibungen vorhanden. Und genau deshalb auch die Einschränkungen gewisser Personen. Auch bin ich als Flugbegleiterin jederzeit berechtigt ( verpflichtet) Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen umzusetzen. Deutsche, bzw englische Sprache sind ebenfalls ein Kriterium. Hoffe, damit einige Unklarheiten geklärt zu haben.