Ich habe demnächst eine Pauschalreise nach Rhodos vor. Abflug 23.5. um 12.40 Uhr bestätigt. Rückflug 31.5. ursprünglich um 1 Uhr, nun vorverlegt auf 30.5 um 15 Uhr. Hinzukommt, dass die Tickets mit den ursprünglichen Zeiten bereits beim Reisebüro waren, dann aber storniert wurden. Ich werde einen Reisemangel geltend machen wegen 1. Verschiebung des Rückflugtages 2. faktischer Verlust eines Urlaubstages 3. bereits ausgestellter Tickets und nachträglicher Änderung 4. Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit Da gibt es ein Urteil vom AG Frankfurt vom November 2008, weswegen ich mir einige Chancen ausrechne. Also, lasst Euch nicht mit fadenscheinigen Verklausulierungen abspeisen, rührt Euch! Allerdings dürften die Chancen in Deinem Fall bei Verschiebungen um 1 oder 2 Stunden bei Nullkommaetwas stehen .
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