Antwort
Nein. Da das Online-Ticket der Bahn nicht übertragbar ist, ist es auch nur in Verbindug mit einer Identifikationskarte gültig. Hier kannst du die Bestimmungen nochmal genau nachlesen (unter 3. Nutzungsbedingungen/Legitimationskarten): http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_proc_bestand?v_bes_id=1478