Antwort
Für Polnische Bürger gelten nach Abreise 60 Tage Gültigkeit des Reisepasses. Das heißt: z.B.
Herr Lewandowski hat einen Polnischen Pass und beabsichtigt einen Urlaub für 20 Tage in die Türkei. Wobei er für die Grenzüberschreitung eine Visa bis 90 Tage braucht zusätzlich muss der Polnische Pass eine Gültigkeit von 60 Tage haben. Insgesamte Gültigkeit des Reisepasses von Herrn Lewandowski müssten also 150 Tage sein.
Lassen Sie sich wegen den 90 Tage nicht Irritieren die Visa ist für Polnische Bürger Pflicht in der Türkei und beschränkt bis 90 Tage. Dazu muss also zusätzlich der Reisepass 60 Tage gültig sein.