Reisepreis war falsch ausgezeichnet anstatt 961 Euro will der Veranstalter nun 1570 Euro und beruhft
Wir haben eine Reise für 961 Euro gebucht was auch telefonisch sowie schriftlich bestätigt wurde Bindenter Vertrag wurde zugesendet 14 Tage später wurde ein 2. Vertrag zugesendet welcher den ersten ersetzt von 1571 Euro wegen eines eingabefehlers des Reiseveranstalters er möchte den alten Vertrag aufgrund des Paragraphen 119 anfechten ist das so zulässig und steht uns Schadensersatz zu wegen beantragten Urlaubs beim Arbeitgeber der auch so genommen werden muss .
Recht,
Reiserecht,
Reiseveranstalter