Hallo,

wir hatten über die Website eines großen Reiseveranstalters ein Hotel in USA gebucht.

Nach der bereits hindernisreichen Ankunft (1,5h auf Flughafenshuttle gewartet, immer unterschiedliche falsche tel. Auskünfte) stellte sich heraus, dass statt des von uns für mehrere Tage gebuchten Penthouse im 17. Stock (mit Kingsizebett) - nur noch ein Raucherzimmer mit 2 getrennten Betten 2 Stockwerke über dem Highway zur Verfügung stünde. - wir im übrigen kein PH gebucht hätten, sondern das ein Fehler auf der Website des Reiseveranstalters sei.

Da es mittlerweile später Abend war blieben wir eine Nacht (schlaflos aufgrund des Lärms trotz Oropax) und zogen am nächsten Tag aus. Vom Hotel ließen wir uns eine Bestätigung geben, dass wir sozusagen mangels Vertragserfüllung durch das Hotel auszogen und das Hotel die Kosten der restlichen Nächte an den Reiseveranstalter zurückzahlen würde.

Darf der Reiseveranstalter davon Geld (Gebühren o.ä.) einbehalten, obwohl er auch noch eine Teilschuld trägt?

Vielen Dank!