Zuallererst mal meine Frage: wo lebt das Kind? Bei Dir oder bei Deinem Expartner?
Derjenige, bei dem das Kind dauerhaft lebt, hat in DE für gewöhnlich auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Das heißt, dass dann der mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht auch bestimmen kann, wo sich das Kind aufhält (daher der Name).
Soll mit dem Kind verreist werden, ist immer zwingend die Zustimmung des anderen Elternteiles einzuholen ohne diese Zustimmung kann die Ausreise aus DE von der Bundespolizei am der Grenze verweigert werden.
Die Zustimmung zur Reise kann von einem Elternteil jedoch nur verweigert werden, wenn für das Kind Gefahr an Leib und Leben besteht (wenn es zB nach Afghanistan gehen soll oder eine Kindesentfuhrung zu befürchten ist), sollte das Zielland jedoch ungefährlich sein (Schweiz, Kanada, Japan etc.) kann die Zustimmung vom anderen Elternteil NICHT verweigert werden.
Dabei hat das Elternteil, bei dem das Kind für gewöhnlich NICHT lebt, KEIN Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren, lediglich das Zielland der Reise muss angegeben werden.
Und dann meine zweite Frage: Ihr Eltern seid beide erwachsen, setzt Euch Hergottnocheins zusammen wie Erwachsene das tun und klärt das!
Darüber zu streiten, wie lange das Kind mit wem in den Urlaub fahren darf, geht immer zu Lasten des Kindes!
Von Regeln, auch den klaren, kann auch mal abgewichen werden. Da kriegt Euer Kind auch gleich einen Eindruck davon, dass sich die beiden Eltern auch bei schwierigen Themen einig werden können. Und das vielleicht auch mal ohne Anwalt?!