Wir haben auf dem Hinflug in einen Urlaub nach Abholung des Koffers vom Gepäckband einen Totalschaden (ausgebrochenes Rad samt 1/5 des Koffers) an unserem Gepäck entdeckt. Den Schaden haben wir sogleich am Flughafen aufnehmen lassen. Wir machen jetzt nach Rückkehr vom Urlaub bereits 6 Wochen Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft. Erst wollten Sie Originalbelege des alten Koffers, dann des neuen Koffers, den wir uns gezwungenermaßen vor Ort teuer kaufen mußten, und jetzt will man uns nicht einmal den Kaufpreis des neuen Koffers erstatten. Wir haben auch einen Beschaffungsaufwand für die Suche nach dem neuen Koffer geltend gemacht. Abgesehen von der verschwendeten Urlaubszeit, wir waren zum Wandern verreist, nicht zum Shoppen, finde ich das Ganze reine Zeitgewinnung. Ging es anderen auch so?
Welche Kosten kann man geltend machen? Der zerstörte Koffer war kein Jahr alt.